Informationen für Schiffsführer
- Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH erlässt als für den Vollzug der Hafenordnung beliehene Hafengesellschaft und mit Bezug auf § 1.22 BinSchStrO folgende Anordnun
Im Bereich des bayernhafen Nürnberg und des bayernhafen Roth gilt ein grundsätzliches Ankerverbot (§ 3.04 der Hafenordnung). Gleichzusetzen hiermit ist auch die Benutzung von Stelzen oder Pfählen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis 1.000 € gemäß OWiG geahndet werden. Die Anordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.
-Der Winterdienst an den Kaianlagen bzw. an den Liegestellen und Kaitreppen kann, insbesondere nachts, nicht uneingeschränkt gewährleistet werden. Es kann daher auch während des Schifffahrtsbetriebes dazu kommen, dass die Anlagenzeitweise nicht geräumt und gestreut sind. Die Bereiche sind in diesem Fall mit dergebotenen Vorsicht zu benutzen.
-Die Schiffsanmeldung erfolgt auf dem UKW-Kanal 11
-Das Liegegeld für die Benutzung des bayernhafen Nürnberg und des
bayernhafen Roth beträgt für jede angefangene Zeiteinheit von 30 Kalendertagen pro Tonne Tragfähigkeit € 0,05/t zzgl. MWSt.
-Trinkwasser ist an einer Zapfsäule am Süd-Ende von Kai 3 erhältlich.
Als Entgelt werden € 1,00 berechnet.
-Strom-Abnahme ist an Kai 1, 2, 3 und 8 möglich.
Preise je angefangener Kalendertag:
230 V: € 6,00 Euro
400 V: € 10,00 Euro
-Entsorgung
Bei der Hafenmeisterei erhalten Sie für Ihren Schiffsabfall kostenlose
Müllsäcke. Bitte stellen Sie die zugebundenen Säcke auf den Kaistraßen ab.
Der Hafenansiedler, bei dem Sie laden oder löschen, sorgt für den
Abtransport.
Das Abspritzen und Reinigen der Schiffe ist im bayernhafen Nürnberg
und im bayernhafen Roth verboten.
Sind gefährliche Gegenstände in das Hafengewässer geraten,
verständigen Sie bitte unverzüglich die Hafenmeisterei und Wasserschutzpolizei.




